Anwälte | Architektenrecht/Ingenieursrecht | 11.02.2011

Zahlungsplan

Der Zahlungsplan wird auf der Grundlage der Vertragsunterlagen erstellt und soll dem Auftraggeber einen Überblick über seine Zahlungsverpflichtungen hinsichtlich der Abschlags- und Schlusszahlungen geben. Dabei ist der Bauherr rechtzeitig vor den Fälligkeitszeitpunkten auf die von ihm zu leistenden Zahlungen aufmerksam zu machen.

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