Abstecken der Hauptachsen
Nach § 3 Abs. 2 VOB/B gehört es zu den Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, die Grenzen des Geländes abzustecken, das dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt wird. Die diesbezügliche Mitwirkungspflicht des Auftraggebers umfasst auch die Schaffung der notwendigen Höhenfestpunkte in unmittelbarer Nähe der baulichen Anlage, die für den Anschluss an die Hauptkanalisation oder für die Verhinderung einer Grundwassergefährdung, aber auch für den Anschluss an die öffentlichen Straßen von entscheidender Bedeutung sind.
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