Allgemeine Geschäftskosten
Hierbei handelt es sich um Kosten der Baumaßnahme, die keiner bestimmten Baustelle zuzuordnen sind, also insbesondere die Kosten der zentralen Verwaltung oder des Bauhofes des Auftragnehmers.
Im einzelnen:
- die Gehälter der Verwaltung
- der Unternehmerlohn
- die Löhne von Hilfspersonal (zum Beispiel Personal der Lagerverwaltung, dass Kantinenpersonal, der Berufskraftfahrer)
- Gehaltskosten der Büromitarbeiter
- Sachkosten der Verwaltung
- Steuern und Abgaben
- Beiträge zu Organisationen und Verbänden usw.
Bei der Kalkulation der Einzelpreise werden die Allgemeine Geschäftskosten durch einen umsatzbezogenen prozentualen Zuschlag berücksichtigt.
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