Anwälte | Öffentliches Baurecht/Baugenehmigungsrecht | 04.08.2008

Abstimmung (zwischen Nachbargemeinden)

Das interkommunale Abstimmungsgebot ist in mehreren Normen verankert, u. a. in § 2 Abs. 2 BauGB. Es verpflichtet Nachbargemeinden bei ihrer Planung zu prüfen, ob ein auf ihren Gebiet zugelassenes Bauvorhaben unmittelbare und gewichtige Auswirkungen auf die städtbauliche Entwicklung und Ordnung der Nachbargemeinde hat und ob diese Auswirkungen zugleich ein unzumutbares Maß erreichen.

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Rechtsanwalt Jörg von Albedyll

Jörg von Albedyll
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Autor im Kommentar "Bader, Kommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung". Mitglied in der Arge Baurecht und Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein. Sprachen: Englisch. Baubegleitende Beratung.

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