Anwälte | Öffentliches Baurecht/Baugenehmigungsrecht | 04.08.2008

Allgemeine Anforderungen an bauliche Anlagen

Allgemeine Anforderungen an Anlagen sind im Regelfall in den Landesbauordnungen geregelt. Danach sind Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und Instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere das Leben, Gesundheit oder die natürliche Lebensgrundlage, nicht gefährdet werden. In einigen Sonderbestimmungen werden diese Anforderungen konkretisiert: Beispielsweise zum Brandschutz, zum Schallschutz usw. Darüber hinaus regeln die Landesbauordnungen bestimmte ästhetische Anforderungen (Verunstaltungsverbot).

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Autor(in)

Rechtsanwalt Jörg von Albedyll

Jörg von Albedyll
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Autor im Kommentar "Bader, Kommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung". Mitglied in der Arge Baurecht und Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein. Sprachen: Englisch. Baubegleitende Beratung.

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