Allgemeine Anforderungen an bauliche Anlagen
Allgemeine Anforderungen an Anlagen sind im Regelfall in den Landesbauordnungen geregelt. Danach sind Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und Instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere das Leben, Gesundheit oder die natürliche Lebensgrundlage, nicht gefährdet werden. In einigen Sonderbestimmungen werden diese Anforderungen konkretisiert: Beispielsweise zum Brandschutz, zum Schallschutz usw. Darüber hinaus regeln die Landesbauordnungen bestimmte ästhetische Anforderungen (Verunstaltungsverbot).

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