Standortgebundene Vorhaben
Gem. § 35 Abs. 1 Ziff. 3 BauGB sind Bauvorhaben privilegiert, die einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dienen. Ortsgebunden ist ein gewerblicher Betrieb, wenn das betreffende Gewerbe nach seinem Wesen und nach seinem Gegenstand und nicht nur aus Gründen der Rentabilität auf die geografische oder geologische Eigenart der fraglichen Stelle angewiesen ist. Beispielhaft werden hier die Wasserkraftwerke oder der Kiesabbau genannt.
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03.03.10 | Rechtsanwalt Karl Schwab
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