Teilbaugenehmigungen
Vor Erlass einer endgültigen, das gesamte Bauvorhaben erfassenden Baugenehmigung kann eine Teilbaugenehmigung hinsichtlich einzelner Teile des Bauvorhabens errichtet werden, so z. B. für den Erdaushub. Eine Teilbaugenehmigung soll erst erteilt werden, wenn mit der Genehmigung des Bauvorhabens an sich gerechnet werden kann. Umstritten ist in der Rechtsprechung, welche bindende Wirkungen die Teilbaugenehmigung für die endgültige Genehmigung besitzt.
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Wörterbucheinträge
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03.03.10 | Rechtsanwalt Karl Schwab
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