Anwälte | Vergaberecht | 19.04.2011

20%-Kontingent (VOB 2009)

Das sogenannte „20%-Kontingent“ ermöglicht dem öffentlichen Auftraggeber bei einer Vergabe ab Erreichung der Schwellenwerte einen Teil der Leistung nach den Regeln zu vergeben, die für nationale Vergaben vorgesehen sind, also nach Abschnitt 1 der VOB/A. Nach § 2 Nr. 7 VgV (Vergabeverordnung) muss der Auftraggeber ab 20% des Gesamtwertes alles Lose europaweit ausschreiben. Deshalb sogenanntes „20%-Kontingent“, da genaugenommen nur 19,99% national ausgeschrieben werden dürfen.

Beispiel: Gesamtvergütung der Bauleistung nach § 3 VgV 8 Mio. Euro netto. Gesamtauftragswert aller Lose 6,5 Mio. Euro netto. Davon 20% = 1,3 Mio. Euro netto, also dürfen Leistungen im Wert von 1,299.999,99 Euro netto national ausgeschrieben werden. Da Lose ab 1 Mio. Euro immer europaweit auszuschreiben sind, müssen in diesem Beispiel für die nationale Ausschreibung mindestens 2 Lose gebildet werden.

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Rechtsanwältin Gritt Diercks-Oppler

Gritt Diercks-Oppler
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Gritt Diercks-Oppler, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Partnerin der renommierten Kanzlei Böck Oppler Hering. Beratung bei der Durchführung von Vergabeverfahren, Vergabenachprüfungsverfahren und Schadensersatzprozessen wegen Vergabefehlern, Gestaltung von Architekten- und Ingenieur- und Bauverträgen, …

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