Abgebotsverfahren (VOB 2009)
Bei diesem Vergabeverfahren gibt der Auftraggeber für die anzubietende Bauleistung einen bestimmten Preis vor, und die Bieter müssen mitteilen, welches Abgebot sie zu diesem Preis anbieten. Die VOB/A 2009 bestimmt in § 4 Abs. 4, dass dieses Verfahren "nur ausnahmsweise bei regelmäßig wiederkehrenden und Unterhaltungsarbeiten, deren Umfang möglichst zu begrenzen ist, angewandt" wird. Siehe auch Aufgebotsverfahren.
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