Anwälte | Vergaberecht | 19.04.2011

Ablauf der Zuschlagsfrist (VOB 2009)

Der Bieter ist nur bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist an sein Angebot gebunden (Bindefrist), vgl. § 10 Abs.7  VOB/A. In seltenen Fällen wird der Zuschlag nach Ablauf der Zuschlagsfrist erteilt . Siehe verspäteter Zuschlag.

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