Absendung der Bekanntmachung (VOB 2009)
Bei Vergaben oberhalb des EU-Schwellenwerts. Nach § 12a Abs. 2 Nr. 3 VOB/A Fassung 2009 ist der Tag der Absendung bei europaweiter Ausschreibung nachzuweisen. Gemäß § 12a Abs. 2 Nr.5 können die Bekanntmachungen auch inländisch erfolgen, dürfen aber nicht vor Absendung an das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht werden. Für die Bekanntmachung sind entsprechende Muster zu verwenden.
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26.05.11 | KNYCHALLA BAUANWÄLTE
Vergaberecht: Vorinformation § 12a (VOB 2009) -
24.05.11 | KNYCHALLA BAUANWÄLTE
Vergaberecht: Versendungsart der Vergabeunterlagen § 12 … -
24.05.11 | KNYCHALLA BAUANWÄLTE
Vergaberecht: Versand der Vergabeunterlagen § 17 (VOB 20 …

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