Anwälte | Vergaberecht | 08.10.2010

Absendung der Bekanntmachung (VOB 2009)

Bei Vergaben oberhalb des EU-Schwellenwerts. Nach § 12a Abs. 2 Nr. 3 VOB/A Fassung 2009 ist der Tag der Absendung bei europaweiter Ausschreibung  nachzuweisen. Gemäß § 12a Abs. 2 Nr.5 können die Bekanntmachungen auch inländisch erfolgen, dürfen aber nicht vor Absendung an das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht werden. Für die Bekanntmachung sind entsprechende Muster zu verwenden.

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