Anwälte | Vergaberecht | 24.02.2009

Allgemeine technische Vertragsbedingungen (ATV) § 10 (VOB 2006)

Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) regeln in groben Zügen, wie Bauleistungen technisch und vertraglich korrekt auszuschreiben, auszuführen und abzurechnen sind. Sie bestehen aus der DIN 18 299 “Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art” und nach Leistungsbereichen geordneten DIN-Normen in der VOB/C. Zur Zeit sind dies die DIN-Normen 18299 bis 19459.

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