Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB 2006)
Bei diesen Bedingungen handelt es sich um die allgemeinen Vertragsbedingungen (VOB/B). Es handelt sich um speziell für den Baubereich entwickelte Vertragsbedingungen, die regelmäßig vom Deutschen Vergabe - und Vertragsausschuss überarbeitet werden. Die VOB/B ist weder ein Gesetz noch eine Rechtsverordnung sondern eine sogenannte Allgemeine Geschäftsbedingung (siehe dort im "Bauvertragsrecht"). Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, bei ihren Bauverträgen die VOB/B grundsätzlich unverändert zugrundezulegen (siehe § 10 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A). Allerdings gestattet die VOB/A Ergänzungen der VOB/B durch so genannte "Zusätzliche Vertragsbedingungen" und "Besonderen Vertragsbedingungen" (siehe jeweils dort).
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