Anwälte | Bauvertragsrecht | 11.07.2011

Baurechts-Report 07/11 - Haftung bei eingebautem mangelhaften Material

Baut ein Verbraucher eine Ware im guten Glauben an ihre Mangelfreiheit ein und stellt sie sich später als mangelhaft heraus, ist der Verkäufer dazu verpflichtet, den Ausbau vorzunehmen, mangelfreie Ersatzware zu liefern und diese auch wieder einzubauen.

Alle Beiträge von Bausuchdienst


Autor(in)

Anwaltskanzlei Bausuchdienst

Bausuchdienst

Bewerten Sie diesen Beitrag

gesamt:
0
ø