Baurechts-Report 08/11 - Wie ist eine Vorleistung zu prüfen?
Jeder Unternehmer, der seine Leistungen auf einer Vorleistung eines anderen Unternehmers aufbaut, muss entweder selbst prüfen, ob die Vorleistung eine geeignete Grundlage für sein Werk bietet oder geeignete Erkundigungen hierzu einziehen. Näheres hierzu ist einer Besprechung des Urteils des BGH vom 30.06.2011 im Baurechts-Report.
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