Baurechts-Report 09/11 - Mengenüberschreitung beim Pauschalvertrag.
Beschreibt der Auftraggeber in einem Pauschalvertrag bestimmte Mengen, können diese zur Geschäftsgrundlage des Vertrages werden. Das kann insbesondere dann angenommen werden, wenn der Auftragnehmer davon ausgehen durfte, der Auftraggeber habe eine gewisse Gewähr für eine verlässliche Kalkulationsgrundlage geben wollen. Näheres hierzu im Baurechts-Report 2011 auf Seite 33.
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