Baurechts-Report 11/11 - Der OK-Vermerk des Telefax-Sendeprotokoll beweist nicht den Zugang der Sendung
Mangels zuverlässiger neuer technischer Erkenntniss bleibt es bei der bisherigen Rechtsprechung des BGH, wonach der OK-Vermerk eines Telefax-Sendeprotokolls keine Gewissheit über den Zugang der Sendung gibt, so dass dem Protokoll auch kein Beweiswert zukommt. Näheres hierzu können Sie dem Baurechts-Report 2011 auf Seite 41 entnehmen.
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